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Georg Graf von Veldenz (Veldentz) sühnt sich mit Johann Grafen von Sp. wegen aller vorgefallenen Mißhelligkeiten, besonders wegen des Streites, den die Freunde beider Seiten außerhalb Baumholder (Beumoldern) hatten. Zu Ratleuten sind von Georg Bertram Genge [von Lichtenberg] und Wolfram von Lewenstein, von Johann Wilhelm Herr zu Manderscheid (Mundil-) und der Ritter Volker von Starkenburg (Starkinberg) gewählt worden; fällt einer von diesen aus, kann seine Seite einen neuen bestimmen. Kommen sie nicht gütlich überein, soll die Sache, falls der Römische Kaiser Ludwig bis Johann Baptist (24.06.) nach Frankfurt (Frankenford) oder in die Gegend an den Rhein kommt, diesem vorgelegt werden. Was Herren und Ritter am Hof des Kaisers bzw. die vier Ratleute mit Mehrheit entscheiden, sollen beide Seiten akzeptieren. Kommt der Kaiser nicht nach Frankfurt oder an den Rhein, soll Graf Walram von Sp. die Sache beilegen; ihm sollen die Parteien einige Ritter, weniger als 20, beigeben, die ihnen nicht verbunden sind; deren Mehrheit soll bis Jacobi (25.07.) entscheiden. Die Gefangenen beider Seiten sind freigelassen und Graf Walram überstellt worden. Georg und Johann siegeln.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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