Geistliche und weltliche Richter und Rat zu Speyer bezeugen, daß Cunrad Keidemar, weiland Pfründner des Domstifts, alle seine liegenden Güter der Präsenz des Domstifts als Seelgeräte vermacht hat, mit Vorbehalt lebenslänglicher Nutznießung für seinen Sohn Hensel Keidemar.