Bernhard Landsmann und Ulrich Bader, Einwohner zu Oberstenfeld, Beilsteiner Vogtei, verkaufen mit Bewilligung von Burkhard Kummerell, Vogts zu Beilstein, der Äbtissin und den Chorjungfrauen des freien adeligen Stifts zu Oberstenfeld für 30 fl, wovon Bernhard Landsmann 20 fl und Ulrich Baden 10 fl empfangen hat, einen jährlichen Zins von 1 fl 33 kr, alles Landeswährung, aus Bernhard Landsmanns drei Vierteln Wiesen und Äckern in der Heubach, zwischen der Konventswiesen und Hans Prell, die dem Heiligen allda 3 d zinst, und aus Ulrich Baders halben Morgen Acker auf dem Stock zwischen Peter Pröll und Ludwig Wanner, Schultheiß, die sonst freies Eigen sind. Schultheiß und Gericht zu Oberstenfeld haben diese für Kapital und Zins als hinreichendes Pfand erkannt. Sie sollen auch von ihnen in wesentlichem Bau gehalten werden. Der Zins ist jährlich an Martini fällig, acht Tage davor oder danach. Bei Säumnis haben die Käufer das Zugriffsrecht auf das Pfand. Den Verkäufern ist das Wiederkaufsrecht jährlich auf Martini für die genannte Kaufsumme und etwa aufgelaufene Zinsen eingeräumt, doch mit einem Vierteljahr Kündigungsfrist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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