Ludwig V. von der Pfalz schließt einen Vertrag in Streitigkeiten zwischen Prior und Konvent der Augustiner zu Alzey einer- und dem Augustinerbruder Siegfried von Speyer andererseits. Diesbezüglich hatte bereits Kurfürst Philipp von der Pfalz einen Vertrag geschlossen. Nachdem es aber erneut zu Streitigkeiten gekommen ist, entscheidet Ludwig mit den pfalzgräflichen Räten: 1. Prior und Konvent zahlen Siegfried dessen Leibgeding über 25 Gulden jährlich. Auf die Kosten und Schäden, die durch bisherige Nichtzahlung entstanden sind, verzichtet Siegfried. 2. Prior und Konvent sollen die Gülte mit Klostergütern in der Alzeyer Mark versichern. 3. Prior und Konvent zahlen ihm 40 Gulden in näher ausgeführten Raten für alle Ausgaben, die Siegfried wegen Hab und Gut hatte, das von Anna Winzinger (Wintzingerin), Priorin zu Klingen, herrührt. Diesbezüglich hatten das Kloster und Siegfried einen Rechtsstreit vor dem geistlichen Gericht zu Mainz gehabt, wobei Siegfried Schulden des Klosters über 85 Gulden bezahlt hatte. Sollte Siegfried vor Begleichung der 40 Gulden sterben, ist die Restzahlung hinfällig und Prior und Konvent dürfen die Güter der Priorin an sich bringen. [4.] Beide Seiten haben den Vertrag angenommen. [5.] Ludwig siegelt mit dem Sekretsiegel seines Vaters.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...