Hans Kemnater zu Rosenberg gestattet seinen Vettern, den Brüdern Georg und Kaspar Kemnater zu Kemnath, etliche durch ihn oder seinen verstorbenen Vater versetzte und auf Rückkauf verkaufte Erbstücke zu lösen, doch mit dem Vorbehalt, dass er selbst oder seine Erben diese Stücke von den Brüdern oder deren Erben wieder kaufen können. S1: Hans Kemnater zu Rosenberg, S2: Albrecht von Freudenberg, S3: Christoph Scharfenberger zu Adertshausen