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Durch Graf Joß Niklaus von Zollern wird betädingt, daß der Streit wegen Graf Eberhards Freiheit vom Landgericht Stockach und deren von Villingen beanspruchter Steuerfreiheit ihrer Güter in Württemberg durch den Tag zu Weingarten ausgetragen werden soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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