König Friedrich [III.] lädt auf Klage des Konrad von Bebenburg, der im Auftrag des Bischofs ¿ Johann [II. von Brunn] zu Würzburg gehandelt habe und dem dabei Diener durch die von Hall getötet worden seien, und wegen später daraus entstandenen Sachen Bürgermeister und Rat der Stadt Schwäbisch Hall auf den 45. Tag nach Empfang der Ladung an seinen Hof.