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Namens ihrer Stief- und Pflegetochter, Base und Schwägerin Euphrosina von Morstein, der nachgelassenen ehelichen Tochter des Hans von Morstein, schließen Florian Bernbeck d. Ä., Ratsherr zu Schwäbisch Hall, Wolf Sanwald (Sanwol), Schultheiß daselbst, Hans Christoph Adler zu Tullau, die Brüder Wolf und Ludwig von Morstein und Jakob Plattenhardt, IUL, mit Nikolaus Stadtmann, IUD, einen Ehevertrag, der folgende Erklärungen und Klauseln beinhaltet: Beide künftigen Ehepartner haben sich mit Wissen und Zustimmung ihrer Eltern und Verwandten zur Ehe versprochen. Die Braut bringt ein Heiratsgut von 586 fl aus ihren väterlichen Gütern, außerdem ein Haus in der Keckengasse unterhalb des Limpurger Tors, einen Zins aus 90 fl Kapital sowie Hausrat und Silbergeschirr im Schätzwert von 150 fl in die Ehe ein. Der Bräutigam verspricht seiner künftigen Ehefrau, "so bald Sie die deck Eelich beschlecht", 200 fl Morgengabe, über die sie zeitlebens frei verfügen darf, und 800 fl Widerlegung und sagt zu, die von ihm selbst und seiner Braut zugebrachten Gelder und Sachwerte, ohne gen. Haus und Kapital im Wert von zusammengerechnet 1.736 fl, mit seinem Vermögen zu besichern. Es folgen weitere ausführliche Bestimmungen zu den wechselseitigen Erbansprüchen beim Tod des einen oder anderen Ehepartners, mit oder ohne leibliche Nachkommen, auch im Fall der Wiederverheiratung der Witwe oder des Witwers, zu Behandlung und Nießung des Witwenguts, des vom Ehemann nachgelassenen Vermögens, der in Zukunft möglicherweise dem einen oder anderen Ehegatten noch zuwachsenden Erbschaften oder Schenkungen und zur Aussteuerung gemeinsamer Kinder.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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