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Kirchl. Lage in Ost- und Westdeutschland ("Handreichung")
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D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper
D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper >> 3. Die Bekenntnisgemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg >> 3.3 Einzelne Tätigkeitsfelder >> 3.3.3 Partizipation am innerkirchlichen und gesellschaftlichen Diskurs >> 3.3.3.10 Kirchliche Verhältnisse in Ost- und Westdeutschland
1959-1960
Enthält:
Materialsammlung zur "Handreichung":
- für die Evang. Kirche in der DDR mit Textabdruck: Das Evangelium und das christliche Leben in der Deutschen Demokratischen Republik; hrsg. am 13.02.1959 von der Generalsynode der EKU mit Erläuterungen sowie Ausschnitten aus der DDR-Presse zur "Handreichung" und der Kirchenpolitik der DDR
- für die Evang. Kirche in der Bundesrepublik mit Entwürfen einer "Handreichung West" von Mitgliedern des württembergischen Landesbruderrates
Darin:
- Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes vor der Synode der Sächsischen Landeskirche 1959
- Kritik der DDR-Presse an Bischof Dibelius wegen dessen Schrift "Obrigkeit"
- Mitzenheim, Moritz: Grußwort zur Festveranstaltung zum 10. Jahrestag der Gründung der DDR, 1959
- Gollwitzer, Helmut: Die christliche Kirche und der kommunistische Atheismus; in: Junge Kirche Nr. 8, 1959
- Zentralkomitee der SED: Thesen zur sozialistischen Entwicklung des Schulwesens in der DDR; Beilage der Deutschen Lehrerzeitung Nr. 5, 1959
- Grundsätze und Erfahrungen anläßlich sozialistischer Feiern bei Geburt, Eheschließung und Tod in Stalinstadt, undat.
- Ulbricht, Walter: 10 Moralgesetze, formuliert auf dem 5. Parteitag der SED
1-110, 116 Digitalisate
Sachakte
Dibelius, Otto
Mitzenheim, Moritz
Gollwitzer, Helmut
Ulbricht, Walter
DDR, Presse
DDR, Schulwesen
Württemberg, Landesbruderrat
DDR, kirchl. Lage
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.