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Veräußerungen, welche die Afterlehenleute mit den königlichen Lehengütern nach der an sie geschehenen Verleihung in fallehenbarer Eigenschaft unter sich vornehmen
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Veräußerungen, welche die Afterlehenleute mit den königlichen Lehengütern nach der an sie geschehenen Verleihung in fallehenbarer Eigenschaft unter sich vornehmen