Gauzelin Bischof von Albano (Albanen.) erteilt Loretta Gräfin von Sp. kraft päpstlicher Vollmacht die Erlaubnis, sich einen geeigneten Priester zum Beichtvater zu wählen, der ihr für alle Sünden die Absolution erteilen kann, soweit nicht deswegen der Rat des Papstes eingeholt werden muß. Dies gilt für 3 Jahre. Gelübde wegen Wallfahrten und Abstinenzen, die nicht gehalten werden können, kann der Beichtvater in andere fromme Werke umwandeln; Wallfahrten über das Meer oder zu den heiligen Aposteln Petrus, Paulus und Jakobus sind davon ausgenommen.