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König Maximilian I. zieht die anlässlich der Achtvollstreckung gegen Kurfürst Philipp von der Pfalz, dessen Sohn Pfalzgraf Ruprecht und Schwiegertochter Herzogin Elisabeth von Bayern-Landshut durch die Stadt Schwäbisch Hall eingenommenen pfälzischen Lehen namentlich genannter ihrer Bürger (Angehörige der Familien Eberhart, Senft, Berler, von Rinderbach, von Morstein und Rupp) für das Reich ein und gibt dieselben an die Stadt aus. Die genannten Besitzer sollen ihre Güter künftig als Afterlehen von der Stadt empfangen. An alle Fürsten, Prälaten, Städte und Obrigkeiten des Reichs ergeht die Aufforderung, die Stadt Schwäbisch Hall im Besitz dieser Lehen nicht anzutasten bei Vermeidung einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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