Wilhalm der To[e]rringer zu Tu[e]ssling und Ulrich der Swa[e]bel, Richter zu Tu[e]ssling, versprechen Ott dem Cha[e]sa[e]r, Bürger zu O[e]ting, eine Schuld von 27 Pfund Wiener Pfennig für erkauften Wein am nächsten St. Georgentag in der Stadt O[e]ting in Wiener Pfennigen oder in der Münze, welche in Herzog Heinrichs Land gang und gebe ist, zu bezahlen und stellen ihre gesamte liegende und fahrende Habe zum Unterpfand. S: A1.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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