Der Schneider und Bürger zu Ulm Martin Bugg stiftet einen Jahrtag für sich, seine Eltern, seine beiden Ehefrauen Elisabeth Malterroggen und Anna Krafft von Westerstetten [Alb-Donau-Kreis] und alle seine Vorfahren. Dafür bestimmt er einen jährlichen Erstzins von 1 rheinischen Gulden, der ihm von dem Gut des Ulrich Schuster in Westerstetten oben im Dorf an der Straße gegenüber dem Pfarrhof gefällt. Dieser Zins fällt nach seinem Tod an Johann Schapran, Kaplan der gesprochenen Messe an dem Altar in der Neithardtkapelle im Ulmer Münster, und seine Nachfolger als Kapläne dort. Diese sollen davon den Jahrtag ausrichten und begehen. Dazu sollen sie von dem Zins zunächst 2 Pfund Wachs kaufen. Vom Rest gefallen 7 Schilling Heller an den Pfarrer in Ulm, 2 Schilling Heller an den jeweiligen Kaplan der gesungenen Messe in der Neithardtkapelle, 1 Schilling Heller an den Mesner, 2 Schilling Heller an einen Priester, der bei der Feier des Jahrtags behilflich sein soll, und 2 Schilling Heller an den jeweiligen Kaplan der gesprochenen Messe. Gilt der Gulden in einem Jahr 30 oder mehr Schilling Heller, dann soll man außerdem noch 2 Schilling Heller unter die Armen verteilen. Gilt er dagegen weniger als 30 Schilling Heller, fällt dieses Reichnis weg. Bleibt danach von dem Zins noch etwas übrig, fällt dies an den Kaplan der gesprochenen Messe. Der Jahrtag soll dann jedes Jahr vom Pfarrer, den beiden Kaplänen und einem weiteren Priester feierlich mit Vigil, Seelmesse und brennenden Kerzen begangen werden. Bei Säumnis fällt der Zins in dem betreffenden Jahr an den Pfarrer, der dann den Jahrtag davon ausrichen soll. Wird der Zins abgelöst, dann soll man von dem Erlös gleichwertige Einkünfte für den Jahrtag erwerben.