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Conradus Meysner, Pfarrer zu St. Katharina in Schwäbisch Hall, verpflichtet sich auch namens der dortigen Präsenzbruderschaft und seiner Amtsnachfolger auf die Einhaltung der Bestimmungen der Jahrzeitstiftung, die Ulrich Heller, ehemaliger Pfarrer von St. Katharina und Altarist in der Veldnerkapelle, und dessen Mutter Anna Maych zur Beförderung ihres eigenen und des Seelenheils ihres Vaters respektive Ehemanns Oswalt Heller testamentarisch gestiftet haben. Die Jahrzeit wurde mit 40 fl rh dotiert, die zum Bau oder zur Reparatur des Pfarrhauses von St. Katharina bestimmt sind, das Totengedenken soll jeweils um den Dienstag nach dem Sonntag Letare in den Fasten stattfinden, "zwen oder dreytag Ongeverd darvor oder darnach". Im folgenden werden die Modalitäten der Stiftung (Anzahl und Art der Vigilien und Messen, Aufwand, Almosen, Teilnehmer und deren Entlohnung, Konventionalstrafen im Fall der Vernachlässigung oder Nichterfüllung) ausführlich dargelegt. Darüber hinaus hat Anna Maych nach dem Tod ihres Sohnes zusätzlich 20 fl gestiftet, die die Kirchenpfleger zu St. Katharina anlegen und aus deren Ertrag sie während der Jahrtagsfeiern jeweils Brot im Wert von 1/2 fl den örtlichen Armen austeilen sollen. Vorstehende Vereinbarung findet die Billigung von Abt und Konvent des Klosters Murrhardt, den Lehnsherren genannter Pfarrkirche, die deswegen die darüber gefertigte Urkunde besiegeln.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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