Derselbe gestattet dem Kloster Marienfeld, die Güter, welche seinen Professen, wenn sie nicht ins Kloster gegangen wären, zufallen würden, mit Außnahme der Lehngüter in Anspruch zu nehmen. "Devotionis vestre precibus".

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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