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Hans Wolff aus Winterbach, wegen Reislaufens, Herumziehens im Lande und Jagdfrevels zu Kirchheim gef., jedoch in Ansehung seiner Jugend, seines armen Weibes und seiner Kinder begnadigt und freigelassen, gelobt mit Handtreue die Einhaltung der ihm auferlegten Entlassungsbedingungen, nämlich sogleich nach Winterbach heimzuziehen, zu arbeiten, Weib und Kinder zu ernähren, heimliche und offene Zechen zu meiden, keine Wehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, sich ferner wohl zu verhalten, nicht mehr von Weib und Kindern zu ziehen, alle Unkosten zu tragen, sich des Waidwerks zu enthalten, auch jedem ihm bekannt werdenden Jagdfrevel innerhalb der württembergischen Wildbänne anzuzeigen und schwört U. Wolff war, nachdem er aus fremden Kriegsdiensten entlassen worden war, gartenderweise im Fürstentum herumgezogen, hatte zu Laureneck auf der Alb im Uracher Forst mit Arnold Hernner aus Schwäbisch Hall und Martin Ris aus Wienneda [Winnenden?] einen Hirsch angeschossen, dem er mit seinen Kumpanen nachgezogen ist, ohne ihn finden zu können.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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