Simon Bechstein zu Gelbingen beurkundet, dass ihm Dorothea Bechstein, Witwe des Seitz Risp und ebenfalls zu Gelbingen, das Erbrecht an etlichen Gütern samt ihrem Zubehör verliehen hat, und gelobt auch namens seiner Nachkommen und Erben stets pünktliche Entrichtung der genau spezifizierten Abgaben, verspricht die Unterlassung von unerlaubten Teilungen und Verkäufen und sagt für alle Fälle künftiger Besitzwechsel Laudemien in bestimmter Höhe zu.