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Georg Horlacher zu Weckrieden, dem Anna Büschler zu Schwäbisch Hall, geb. von Rossdorf und Witwe, die Eigentümerin seines auf Gemarkung Veinau, im sog. Streitbusch gelegenen Feldlehens, den Verkauf von einem Morgen Ackerland aus demselben an den dort wohnhaften Hans Hoffmann gestattet und zugleich die für sein Gut bisher zu entrichtende Gülte herabgesetzt hat, leistet für die ab jetzt geltende neue Gülte von jährlich einem Gulden und zwei Herbsthühnern Revers (betr. pünktliche Bezahlung, ordentliche Aufgabe und Neupachtung der Liegenschaft bei künftigen Besitzwechseln, Anerkennung der Pfändungsrechte der Büschler und ihrer Erben bei Versäumnissen).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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