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Hugo, v. G. Gn. des Heil. Röm. Reichs freier u. exemter Stifter Werden und Helmstedt Abt, bekennt, daß Er die erledigte Propstei des Klosters S. Lüdiger bei Helmstedt in Sachsen, worüber Ihm als rechten Patron u. Provisor die Verfügung nach vollem Recht zustehe, dem ehrwürdigen Herrn, Seinem lieben Mitbruder Nicolaus Moltzins, Professus in der Werdenschen Abtei, sammt allen Rechten, Zubehörungen, Einkünften u. Vortheilen in bester Form Rechtens übertrage, und demselben in sein Gewissen einschärfe, die dorthin gesandten Brüder durch Wort u. gutes Beispiel zu leiten und in klösterlicher Zucht zu halten, alle spiritualia u. temporalia so zu verwalten, wie er es vor Gott, Ihrem Stifter dem Heil Ludgerus u. Ihrem Gesetzgeber dem Heil. Benedictus verantworten könne, jährlich über des Klosters Einkünfte pflichtschuldigst Rechnung abzulegen, und die Rechte, Besitzungen u. Freiheiten der Propstei nach Möglichkeit zu wahren, u. eintretende Vacanzen u. Schwierigkeiten zu gelegener Zeit anzuzeigen. - Sic actum in Abbatia nostra Werthinensi anno post Christum incarnatum 1640 die 15 mens. Maii. - (Mit des Abts Hugo Unterschrift und der eigenhändig untergesetzten Bestätigung dessen Nachfolgers, des Abts Henricus. Das angehängt gewesene Siegel fehlt.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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