Hugo, v. G. Gn. des Heil. Röm. Reichs freier u. exemter Stifter
Werden und Helmstedt Abt, bekennt, daß Er die erledigte Propstei des
Klosters S. Lüdiger bei Helmstedt in Sachsen, worüber Ihm als rechten Patron
u. Provisor die Verfügung nach vollem Recht zustehe, dem ehrwürdigen Herrn,
Seinem lieben Mitbruder Nicolaus Moltzins, Professus in der Werdenschen
Abtei, sammt allen Rechten, Zubehörungen, Einkünften u. Vortheilen in bester
Form Rechtens übertrage, und demselben in sein Gewissen einschärfe, die
dorthin gesandten Brüder durch Wort u. gutes Beispiel zu leiten und in
klösterlicher Zucht zu halten, alle spiritualia u. temporalia so zu
verwalten, wie er es vor Gott, Ihrem Stifter dem Heil Ludgerus u. Ihrem
Gesetzgeber dem Heil. Benedictus verantworten könne, jährlich über des
Klosters Einkünfte pflichtschuldigst Rechnung abzulegen, und die Rechte,
Besitzungen u. Freiheiten der Propstei nach Möglichkeit zu wahren, u.
eintretende Vacanzen u. Schwierigkeiten zu gelegener Zeit anzuzeigen. - Sic
actum in Abbatia nostra Werthinensi anno post Christum incarnatum 1640 die
15 mens. Maii. - (Mit des Abts Hugo Unterschrift und der eigenhändig
untergesetzten Bestätigung dessen Nachfolgers, des Abts Henricus. Das
angehängt gewesene Siegel fehlt.)