Propst Dieter von Wimpfen beurkundet die Schenkung des Patronatrechts in Güglingen seines Archidiakonatsbezirks durch den Edlen Rudolf von Neuffen und seine Gemahlin Elisabet an den Konvent des heiligen Grabs außerhalb der Stadtmauer von Speyer und bestätigt sie auf dessen Bitten und aus Verehrung des heiligen Grabs, da auch Bischof Emicho von Worms seine Zustimmung schriftlich(1) gegeben hat, unter Vorbehalt seines eigenen Rechts und desjenigen seiner Nachfolger in der Propstei.