Die Gebrüder Hans und Renhart v. Sachsenheim Sachsenhain), Söhne des + Bernhart, beurkunden, daß vor ihnen auf Ersuchen des ehrsamen Ludwig Schertlin, württ. Schultheiß zu Vaihingen (Veyhingen) und bevollmächtigter Anwalt des Gf. Eberhard d.Ä. v. Württemberg, Schultheiß und Gericht zu Hohenhaslach Kundschaft gegeben haben: Bei Forst- und Wildbretvergehen habe niemand anderer als württ. Forstmeister gestraft, während der Abt von Maulbronn dazu kein Recht gehabt habe. Hans Lipfrid sagt aus, daß er vor etwa 30 Jahren zu Gündelbach geholfen habe, nachts zu Füllmenbach (Fuimenbach), Steinbach (Stainbach) und anderen Orten Wild zu fangen, und daß man dabei nur den württ. Forstmeister und Forstknecht gefürchtet habe.