Das Gericht zu Dingelsdorf urteilt, falls Konrad Vock von Litzelstetten dem Rheinbruckspital zu Konstanz die ausständigen Zinse nicht entrichte und das Haus in Bau halte, dürfen die Pfleger des Spitals das Gut gantrechtlich an sich ziehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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