Frau von Reitzenstein contra Schwarzenberg in puncto 240 fl. achtjährigen Liedlohns, welchen sie als ehemalige Kammerjungfrau der Witwe Anna Sibylla Gräfin zu Schwarzenberg, geb. Fugger, zu Würzburg vermög Obligation von 1628 zu fordern hatte, welcher aber bis auf 168 fl. von Schwarzenberg abgestattet wurde

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Staatsarchiv Nürnberg
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