Papst Alexander VI. gewährt auf Bitten des "Grafen" Bernhard VII.
zur Lippe diesem das Recht, sich einen geeigneten Beichtvater auszuwählen,
welcher ihn mit gleicher Macht wie der Papst selbst von allen Sünden
absolvieren könne. Ferner wir ihm die Gnade gewährt unter gewissen
Gebetsverpflichtungen auch außerhalb Roms den vollen Ablass des Jubeljahres
zu erhalten.