Graf Johann zu Helfenstein und seine Söhne Ulrich und Konrad verpflichten sich gegen Bürgermeister und Rat zu Aalen, die ihnen 2.400 Gulden geliehen haben, wider dieselben mit ihren Schlössern Gerhausen und Ruck, Kloster und Stadt Blaubeuren mit Zugehörden nicht zu sein, solange diese Schuld nicht bezahlt ist oder die 5 nächsten Jahre nach der Heimzahlung.