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König Karl befiehlt der Stadt Schwäbisch Gmünd, ihre auf Martini fällige Reichssteuer den Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. von Württemberg auszuzahlen, und sagt sie derselben ledig.
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König Karl befiehlt der Stadt Schwäbisch Gmünd, ihre auf Martini fällige Reichssteuer den Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. von Württemberg auszuzahlen, und sagt sie derselben ledig.