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Zwischen Graf Ulrich V. und Wilhelm von Rechberg von Hohenrechberg zu Neuburg wird betädingt, daß dieser sein Pfandrecht an Hohenstaufen gegen Bezahlung der Pfandsumme wieder zu lösen gibt.
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Zwischen Graf Ulrich V. und Wilhelm von Rechberg von Hohenrechberg zu Neuburg wird betädingt, daß dieser sein Pfandrecht an Hohenstaufen gegen Bezahlung der Pfandsumme wieder zu lösen gibt.