Erblehenrevers Daniel Hannemanns, Meiers auf dem Balzhof, um denselben Balzhof, der vorher ihm und Wendelin Hürtt je zur Hälfte erblich verliehen war, aber Wendel Hürtt seines fahrlässigen Bauens und Canonisbezahlens halber von Herzog Ludwig zu Württemberg mit 3000 fl. ausgelöst, der ganze Hof mit Zugehör dem Daniel Hannemann (gegen Erlegung von 3000 fl. Kaufschillings und davon 150 fl. Weglöse, binnen 6 Jahren zu bezahlen) zu Erblehen gegeben wurde, daraus ein Drittel des Nutzens an die Kellerei Güglingen oder Brackenheim abzuliefern ist, desgl. welchermaßen es mit Gebäuen, Pferch und Gestreu, Bau- und Brennholz, Gärten und Weiden, Rechens- und Besensgerechtigkeit, Weglöse und Handlohn, sowie mit der Schäferei auf diesem Hofe gehalten werden soll.