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Auberlin Schriepp und Bernhard Schmid, beide sesshaft zu Neckartailfingen, nach ihrer Rückkehr in die Heimat zu Nürtingen gef., weil sie wider die Landesordnung und viele herzogliche Befehle und Mandate im vergangenen 47. Jahr dem König von Frankreich zugezogen waren und ihm etliche Wochen im Krieg gedient hatten, jedoch in Ansehung ihrer Armut und vielen Kinder, auch dass sie sich selbst gestellt, der Leibesstrafe überhoben und nach Verbüßung von 8 Tagen Turmstrafe und Bezahlung ihrer Atzung und Turmkosten freigelassen, mit der Auflage, sich auf Mahnung jederzeit wieder dem Herzog zu stellen, inzwischen sich und ihr Eigentum nicht zu verändern und ohne herzogliche Erlaubnis keine Waffen zu besitzen noch zu tragen, geloben unter Eid, diesen Strafartikel Folge zu leisten und schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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