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Papst Innozenz IV. bekräftigt auf Bitte des Abts und Konvents von Odenheim den eben genannten Entscheid des Kardinaldiakons Richard [von St. Angelo] und beauftragt den Propst der h. Dreifaltigkeitskirche zu Speyer, das Kloster Odenheim gegen Beeinträchtigungen in dieser Hinsicht zu schützen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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