Jörg Achbeck zu Unterstuben (Guetlstang) und seine Frau Margarete beurkunden, dass ihnen Propst Stefan von Baumburg gestattet hat, gegen die Leistung von Abgaben einen festgelegte Menge von dem zum Gut des Wolfgang Bucher (Puecher) gehörigen Grund zu beackern. Auf einem anderen Grund dürfen sie außerdem ein Haus errichten. Nach Ablauf der auf zehn Jahre festgelegten Dauer müssen sie sich woanders niederlassen.; S: Hans Stockhamer zu Rothenwörth, baumburgischer Kastner zu Ötting

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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