Graf Ulrich zu Württemberg, der dem Grafen Friedrich zu Helfenstein das gegen Verpfändung von Schloss Reußenstein geliehene Geld nachgelassen und die betreffenden Briefe zurückgegeben und dafür das Versprechen erhalten hat, dass Graf Friedrich und seine Erben in ewige Zeiten mit Schloss Reußenstein nicht wider Württemberg sein sollen, entbindet denselben von dieser Verpflichtung, falls er 1.000 rheinische Gulden erlegt.