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Johann Michael Haydloß, B. und Schwanenwirt zu Stuttgart, reversiert auf die mit fürstlichem Dekret vom 27. Aug. 1684 erteilte Erlaubnis, sein am 26. Nov. 1683 vom St. Katharinen-Hospital zu Stuttgart bzw. von dessen Pflegern Johann Georg Stückler und Jakob Böhm, beide Bm. zu Stuttgart, gekauften Wiesenplatz von 10 Ruten 15 Schuh bei der Spitalmühle vollends umzäunen zu dürfen. Da auf dem zwischen den Grundstücken des Spitals und dem Weinberg des A. 'im unteren Reinsburg' gelegenen Wiesenplatzdie herrschaftlichen Brunnendeichel liegen, verspricht der A., den Zaun zu Zeiten, in denen die Deichel ausgebessert werden, zu öffnen und alle ihm hierdurch entstehenden Schäden selbst zu tragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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