Hans Thailheimer der ältere zu Müllin, vertauscht mit Willen seiner Söhne (Leonhard, Melchior) und seiner Tochtermänner Jörg Haimer zu Tann (Thann), Atz Beck von Obersontheim, und Contz Halberger von Kammerstatt (Kamerstat) an seinen Sohn Hans Thalhaimer zu Weiler sein eigen Gut genannt des "Öffenheuser Gütlin" außer 1 Wiese auf dem Gerach zu Eigentum für den genannten und seine Erben auf dessen Hof (der Kreuzaltar nach Hall gültet); dagegen erhält er: zwei Tagwerk-Wiesen frei eigen, in 3 Stücken (Breitwiese, der Werdt, und 1/2 Tagwerk zu Unterfischach zwischen dem Weiler und der Mühle).