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Jörg Schwartz von Dettingen Schloßberg, zu Kirchheim gef., weil er unter Bruch des Friedens den Scheffer zu Kirchheim verletzt und sich auch sonst ungebührlich gehalten hatte, vor Gericht gestellt und peinlich beklagt, dazu verurteilt, dass ihm der Nachrichter auf dem Marktplatz drei Finger abhaut und er anschließend unverzüglich Württemberg verlässt, über den Lech zieht und nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit zurückkehrt - im andern Falle er sein Leben verwirkt habe -, verspricht, der Ausweisung nachzukommen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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