Search results
  • -3 of 222

Hz. Ulrich von Württemberg beurkundet den gütlichen Vertrag seiner Räte zu Stuttgart in dem Streit zwischen Abt Leonhard zu Adelberg und Jörg von Rechberg zu Staufeneck. Jörg von Rechberg hatte den adelbergischen Hintersaßen Ruchhans wegen verbotenen Fahrens über die Felder bei Einsammlung des Zehnten mit 10 fl bestraft und in den Turm zu Staufeneck gelegt, der Abt darauf den rechbergischen Hintersaßen Jörg Kibler ebenfalls mit 10 fl Strafe belegt und in den Turm gelegt. Die Verhafteten werden freigelassen und die Strafen erlassen. Die Klage Jörg Kiblers gegen die Söhne des Ruchhans, daß sie ihn früher gesucht und verwundet haben, und die Gegenklage der letzteren soll "mit Recht fürgenommen" werden. Der Prälat von Adelberg soll mit den Mayern oder Einführern der Zehnten verfügen, daß diese zur Erntezeit, wenn sie aus dem Dannelhof den Zehnten holen, nicht über die Güter in der von Kitzen Zwingen und Bännen zu Schaden fahren.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...