Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Hans von Berwangen bis auf Widerruf zu seinem Diener an. Er soll dem Pfalzgrafen von Haus aus mit Rat und Dienst aufwarten, auf dessen Ersuchen gegen jedermann dienen und niemand davon ausnehmen, sofern Hans das der Ehre halber vermag. Kurfürst Philipp bewilligt, dass Hans seinen Wohnsitz im pfalzgräflichen "huse" zu Bensheim nimmt, wo er für drei Pferde und drei Kühe Heu und Stroh erhalten und der Keller zu Heppenheim ihn mit Holz nach Bedarf versorgen soll. Fordert der Pfalzgraf Hans und seine Knechte zu Diensten auf, will er ihm Kost, Futter, Mahl und Nägel gleich anderen Räten und Dienern stellen. Über reisigen Schaden, namentlich durch Gefangenschaft oder den Verlust von Pferden, sollen beide Seiten gütlich übereinkommen, andernfalls das Urteil über Schadensersatz dem kurpfälzischen Hofmeister und Marschall oder den Richtern und Räten des Pfalzgrafen anheimstellen und dem Mehrheitsentscheid Folge leisten. Der Austrag des Rechtsgangs soll, außer mit Zustimmung beider Parteien, binnen sechs Wochen und drei Tagen nach Klageerhebung abgeschlossen sein. Hans hat Treue, Huld und Verschwiegenheit gelobt, alles wie es ein treuer Rat und Diener seinem Herrn pflichtig ist, und die Einhaltung des beschriebenen Rechtswegs versichert.