Konrad Büschler, Schultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet in Gegenwart namentlich genannter Richter folgendes Geschäft: Magretha, Witwe des Friedrich Schwab, sodann Heinrich Halberg und Martin Autenried (Awtenried), beide Vormünder von Philipp, Jörg und Anna, den ehelichen Kindern des genannten Paares, verkaufen zum Preis von 290 fl rh an Hans Koler, Schuhmacher und Bürger zu Hall, ihr in der Stadt gelegenes freieigenes, nach Anstößern näher beschriebenes Haus samt Hofreite und einem dahinter gelegenen Höflein und weiterem Zubehör "in der Klinge" (Stadtviertel), wobei den Bewohnern des benachbarten, gegenwärtig Lienhard Kraus gehörenden Hauses durch genanntes Höflein ein Wegerecht zusteht. Der zwischen den Häusern des Kraus und des Koler befindliche Abzugsgraben (Rynnen) ist bei Bedarf auszuräumen oder auszubessern, wobei die Kosten geteilt werden sollen. Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen das Objekt und übernehmen auch namens der genannten Mündel und deren Erben die Gewähr für das Geschäft.