Graf Konrad von Wildberg beurkundet: Sein Lehenmann Heinrich Greußing (Grussing) von Münnerstadt (Munrichstat), hat den Zehnten in Nüdlingen (Nu/e/telingen), den er bisher von ihm zu Lehen getragen hat, Abt und Konvent des Klosters St. Stephan geschenkt. Auf Bitte seines Lehenmannes gibt der Graf seine Einwilligung als Lehenherr zu dieser Schenkung und überträgt dem Kloster den Zehnten zu freiem Eigentum. Datum 1301 kalendas augusti. Aussteller: Graf Konrad von Wildberg. Empfänger: Kloster St. Stephan