Kaiser Ferdinand II. bestätigt den Grafen Frobenius und Rudolf zu Helfenstein, Freiherrn zu Gundelfingen, seinen Räten und Kämmerern ihre von den römischen Kaisern und Königen erworbenen Gnaden, Freiheiten, Rechte, Briefe, Privilegien, Freiheiten, Handfesten und guten Gewohnheiten, insbesondere den Freihof zu Laichingen mit dessen Freiheiten, Gerichtsfreiheit und Münzfreiheit.