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"Angestellte Erbe- und Grundteilung des Edeln Valentin von Berlichingen zu Dörzbach und Laibach". Valentin von Berlichingen zu Dörzbach und Laibach beurkundet die Erbteilung seiner Besitzungen, noch zu Lebzeiten, zwischen seinen Söhnen, um Zank und Hader nach seinem Ableben zu vermeiden, wie folgt: Georg Philipp erhält das Schloß Dörzbach, die Hälfte der Besitzungen und Untertanen von Dörzbach und Laibach mit allen Rechten an Gült, Zins, Handlohn, Hauptrecht, Fronpflichten, Bußen, Frevel, Anteil an der Schäferei, Jagstmühle, Waldungen; Albrecht erhält das Schloß Laibach mit Wohnrecht in Dörzbach und die andere Hälfte aller Rechte. Die Gerichtsbarkeit sollen beide gemeinsam ausüben, jeder soll einen Schultheißen ernennen, das Gericht soll mit beider Untertanen besetzt sein, 2 Schöffen sollen aus Laibach kommen. Die beiden Brüder sollen sich verpflichten, die gesamten Schulden des Vaters in Gesamthöhe von 13.000 Gulden zu übernehmen. Weiter sollen sie den Töchtern des Valentin von Berlichingen, ihren Schwestern, die Erbrechte auszahlen: der Sybilla von Radenstein, geb. von Berlichingen (aus I. Ehe) - 5000 Gulden, und der noch ledigen Margaretha Anna (II. Ehe) - 2000 Gulden. Valentin von Berlichingen beansprucht für sich als jährliches Deputat: 500 Gulden, 5 Fuder Wein, 80 Malter Frucht bei freier Behausung und Beheizung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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