Martin Kisling, Schmied zu Gönningen, wegen Wilderns im württembergischen Forst zu Tübingen gef., jedoch nach Bezahlung der Gefängnisatzung, aller Unkosten und von 20 lb h als Strafe entlassen, danach wieder rückfällig geworden, erneut ins Tübinger Gefängnis eingeliefert, vor dem Stadtgericht beklagt und nach der Forstordnung verurteilt zu einer Strafe von 40 lb h, acht Wochen Turmhaft und Bezahlung aller Kosten, außerdem keine Waffe mehr zu tragen, keinerlei Waidwerk zu betreiben und andere Wilderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu halten, und schwört U. M. Kisling war im vergangenen Jahr mit Martin Haubensack von Unterhausen nach Gönningen gegangen, wobei letzterer einen Hirsch geschossen hatte, welchen er mit seinem Bruder, mit Sebastian Archinger und Hans Fuchs geteilt hatte.