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Peter Kemerer stiftet um seines eigenen, seiner Eltern, Töchter und etlicher weiterer namentlich genannter enger Verwandter Seelenheils willen zwei ewige Jahrtage, von denen der eine künftig um den Sonntag Misericordia ("acht tag vor oder nach"), der andere um St. Jakobs des mereren Tag (25. Juli) begangen werden soll. Die Ausrichtung der Jahrzeiten wird der Präsenzbruderschaft zu Schwäbisch Hall übertragen, die dieselben nach den Gewohnheiten und Statuten ihrer Bruderschaft begehen soll. Im folgenden werden das zur Teilnahme verpflichtete Personal, dessen Entlohnung, Art und Anzahl der zu haltenden Messen, Ämter und Vigilien, die Summen der zu verteilenden Almosen, die bei Vernachlässigung des Stiftungszwecks greifenden Sanktionen etc. ausführlich beschrieben. Die Jahrzeiten sind mit einer jährlichen Gülte von drei Gulden Nachgelds dotiert, die aus den durch Jakob und Hans Lange bewirtschafteten Gütern des Stifters in Braunsbach bestritten werden sollen, aus denen Jahr für Jahr Erträge von insgesamt 5 fl und zwei Herbst- und zwei Fastnachtshühner, anfallen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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