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Nicolaus Moltzin, Abt u. des etc. Klosters S. Ludgeri vor Helmstedt Propst, bekennt, daß Er den Hennig Koeneken, wegen einer halben, ihm von seinem Schwager Christoff Warmbotten zu Barneberg abgetretenen Hufe dem Kloster erbenzinspflichtigen Landes daselbst als Erbenzinsmann annehme, denselben in ruhigen Besitz u. Genuß des Landes einsetze, u. dabei gegen Jedermanns Ansprache oder Einrede schützen wolle; wogegen derselbe jährlich auf Michaelis dem Kloster 3 Mathier zu Erbenzins liefern solle, u. den Acker nicht ohne des Letzteren Genehmigung veräußern dürfe. - Geschehenn undt gegebenn nach Unszersz hernn und heilandtts Jeszu Christi geburtt Im 1644 Jahr den 28 tagk des monatts Februarii. - (Mit 1 angeh. Siegel.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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