Nicolaus Moltzin, Abt u. des etc. Klosters S. Ludgeri vor Helmstedt
Propst, bekennt, daß Er den Hennig Koeneken, wegen einer halben, ihm von
seinem Schwager Christoff Warmbotten zu Barneberg abgetretenen Hufe dem
Kloster erbenzinspflichtigen Landes daselbst als Erbenzinsmann annehme,
denselben in ruhigen Besitz u. Genuß des Landes einsetze, u. dabei gegen
Jedermanns Ansprache oder Einrede schützen wolle; wogegen derselbe jährlich
auf Michaelis dem Kloster 3 Mathier zu Erbenzins liefern solle, u. den Acker
nicht ohne des Letzteren Genehmigung veräußern dürfe. - Geschehenn undt
gegebenn nach Unszersz hernn und heilandtts Jeszu Christi geburtt Im 1644
Jahr den 28 tagk des monatts Februarii. - (Mit 1 angeh. Siegel.)