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Ladislaus, König von Ungarn und Böhmen, Markgraf von Mähren etc., setzt Bürgermeister und Rat der Stadt Schwäbisch Hall für die Mutung ihrer böhmischen Lehen eine Frist von einem Jahr, während der sie diese Besitzungen in vollem Umfang weiternutzen dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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