Ulrich Schultheiß, Schultheiß zu Hall bekundet: Vor Gericht verpflichtete sich Walter Müller, Bürger zu Hall, gegenüber seinen Lehnsherrn, Äbtissin Lucia und dem Konvent von Gnadental sowie Konrad Senft, Bürger zu Hall, zu einer Gült aus seinem Erblehen, der Prünnlins Mühle, von 4 Pfund Heller, je 20 Scheffel Korn und Roggen, 2 Fastnachtshühnern. 4 Gulden rheinisch sind bei Aufgabe und 2 Gulden rheinisch bei Aufzug zu zahlen und Verkauf oder Versetzung ist an die Zustimmung der Lehnsherrn gebunden. Sollte es in Hall eingeführt werden, daß das zur Mühle gelieferte Getreide und das aus der Mühle kommende Mehl gewogen wird, und die Lehnsherren fänden, daß dem Belehnten die Gülten zu schwer wäre, steht es bei den Lehnsherren, die Gült zu verringern; Richter: Hans Schletz, Hans von Morstein, Hans Gleicher (Glycher), Peter von Stetten, Hans Mangolt, Hans Kurz, Ulrich von Gailenkirchen, Rudolf Eberhart, Heinrich Keck, Klaus Halberg.