Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt aufgrund seines treuen Dienstes Otto von Zwist zu seinem lebenslangen Diener. Dieser soll dem Pfalzgrafen und dessen Erben unter nachfolgender Besoldung und Privilegierung dienen. Otto soll mit vier reißigen Pferden wohlgerüstet von Haus aus in allen Kriegsgeschäften und Angelegenheiten, wozu er gebraucht wird, zu Dienst kommen und tun, was ihm befohlen wird und einem frommen Diener gebührt. Er soll keinem anderen verbunden werdne oder dienen, außer mit Erlaubnis des Pfalzgrafen. Dieser stellt Otto, dessen Ehefrau Margarethe von Thun (Thuen) und deren männlichen Leibeserben den Burgsitz (Burgsees) zu Mörlenbach (Morlenbach) mit Sitz, Wohnung und allen Nutzungsrechten und der Fron zu. Dies gilt, solange die Bergstraße, wozu Mörlenbach gehört, von der Pfalz entsprechend dem Pfandbrief nicht gelöst wird. Der Pfalzgraf befiehlt seinem Schultheißen, den Untertanen und Einwohnern zu Mörlenbach, den Adressaten zukünftig dienstbereit zu sein, wie sie es bisher dem Pfalzgrafen gegenüber waren. Er behält sich und seinen Erben Obrigkeit, Gebot, Verbot, Kriegsdienste, Schatzung und Atzung vor. Die Adressaten sollen den Burgsitz auf eigene Kosten instandhalten. Wenn sie dort etwas bauen wollen, soll das mit Wissen der Amtsleute zu Starkenburg und Heppenheim geschehen. Bei einer Pfandauslöse wird ihnen das Baugeld erstattet, wobei ihre Nutzungsrechte entfallen. Im Todesfall ohne entsprechende Erben fällt der Burgsitz wieder an den Pfalzgrafen. Was sie an Getreide, Büchsen, Pulver, Hausrat, fahrender Habe und anderem hinterlassen, steht dem Pfalzgrafen zu. Mit Ottos Erben soll des Soldes wegen ein Vertrag abgeschlossen werden. Otto erhält im Dienst wie andere Diener Futter, Mahl, Nagel und Eisen. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Otto erhält jährlich zu St. Martin aus der pfalzgräflichen Kammer durch den Kammermeister gegen Quittung 100 rheinische Gulden als Dienstgeld sowie ein Hofkleid vom Hof wie anderes Hofgesinde. Otto schwört lebenslangen Dienst, Treue, Huld und Schadenswarnung sowie allem zuvor Genannten nachzukommen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...