Vertragliche Regelung (oder ledigl. Auszug daraus?), an die sich die Bauern (wo?) bezüglich der Bucheckern- und Eichelmast (geäcker) ihrer Schweine in ihren lokalen Gehölzen zu richten haben, errichtet durch oder unter Federführung von Konrad Eberhart, Obervogt (wahrscheinlich zu Kirchberg), und Steffen Arnold, Schultheiß (dito).