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Georg Ruff, württembergischer Kammersekretär, reversiert Hz. Ludwig auf die lt. Brief vom gleichen Datum erfolgte Übergabe eines Stücks vom Stadtgraben (die Stadt Stuttgart hat den Graben zwischen dem Kanzleitor und dem kleinen Törlein 'vor der Zeit' dem Herzog eingeräumt), das von dem an Johann Magirus, württembergischen Rat und Propst zu Stuttgart, übergebenen Stück bis hinaus gegen das kleine Törlein, 38 Schuh breit, und bis hinüber zur Zwingelmauer bei Dr. Zacharias Hettlers Behausung reicht. Der A. verpflichtet sich, den Graben auf 33 Schuh Länge bis an die Zwingelmauer hinüber nicht zu verbauen, um die Häuser auf der Stadtmauer nicht an Licht und Luft zu schmälern, und verspricht, der Kastkellerei zu Stuttgart jährlich 8 kr LW an Urbar Leihens- und Lösenszins zu reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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